EB - Eleonora Beyer

Steuerberatung

Leistungen für Privatpersonen

Steuerberatung

Unser Ziel ist es für jeden Kunden ein bestmögliches, individuelles Ergebnis zu liefern unter Beachtung der persönlichen Verhältnisse. Geänderte Arbeitsbedingungen, eine neue Lebenssituation, eine neue Aufgabe… die Beobachtung Ihrer persönlichen Verhältnisse ist die Basis für ein bestmögliches, individuelles Ergebnis. Deswegen stehen für uns persönliche Mandantengespräche an erster Stelle.

Einkommensteuer

Als Privatperson sind Sie auch zur Abgabe einer ordnetlichen Steuererklärung verpflichtet. Oft erlebe ich Mandanten, die sich zunächst stundenlang durch Formulare oder angebotene Softwarelösungen gekämpft haben. das muss nicht sein - Auch Ihre Zeit ist Geld. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in der Erstellung und steuerlichen Optimierung privater Einkommensteuererklärungen.

Vermögenssicherung

Sie haben sich ein Provatvermögen aufgebaut und wollen dieses sichern und bestenfalls ausbauen. Gerne beraten wir Sie dazu unter Beachtung Ihrer persönlichen Ziele und Lebensplanung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Vermögens- und Vorsorgesituation sowie eventuelle Versorgungslücken und erarbeiten Ihre Wünsche an Ihre finanzielle Lebensplanung. Unter steuerlichen Aspekten beraten wir Sie dann fundiert hinsichtlich des Vermögensaufbaus und Ihrer Altersvorsorge.

Erben & Schenken

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht greift in alle privaten und betrieblichen Vermögensbereiche unseres Lebens ein. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Schon zu Lebzeiten kann eine unbedachte Schenkung oder ein plötzlicher Erbfall zu gravierenden Steuerfolgen führen. Deshalb ist die rechtzeitige Steuerberatung in solchen Fällen unerlässlich. Alles, was ein Erblasser seinen Angehörigen oder auch fremden Erben hinterlässt oder zusagt, ist ein Fall für die Erbschaftsteuer. Ihr unterliegt praktisch alles, was aufgrund testamentarischer, vertraglicher Grundlage oder einfach durch die gesetzlich festgelegte Erbfolge den Erben zufließt. Viele Erbschaftsverträge haben besondere Verfügungen oder Bedingungen zur Folge, die z. B. Entwicklungen vor und nach dem Tod ausschließen oder zur Bedingung machen. Schenkungen sollten deshalb nicht „leichtsinnig“, sondern immer mit steuerlichem Bedacht getroffen werden.

Nutzen Sie auch unser steuerliches Fachwissen rund um das Thema: Immobilien.